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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MKS-Fastrent

1. Geltungsbereich

 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge, die zwischen MKS-Fastrent (im Folgenden “Vermieter”) und dem Kunden (im Folgenden “Mieter”) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Mietgegenstand und Zubehör

 a. Der Vermieter vermietet dem Mieter das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug.

b. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke zu nutzen.

 

 3. Mietzeitraum

 a. Der Mietzeitraum beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten.

b. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich. Erfolgt die Rückgabe verspätet, ist der Mieter zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes von 500 EUR pro Tag verpflichtet.

 

4. Mietpreis, Kaution und Zahlungsbedingungen

 a. Der Mietpreis und die enthaltenen Freikilometer sind im Mietvertrag festgelegt.

b. Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer fällt der im Mietvertrag vereinbarte Kilometerpreis an.

 c. Der Mieter hinterlegt vor Fahrzeugübergabe eine Kaution in der vereinbarten Höhe. Die Kaution dient als Sicherheit und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet.

 d. Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zu zahlen.

 

5. Versicherung und Selbstbeteiligung

a. Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Details zur Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall sind im Mietvertrag geregelt.

b. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, unsachgemäße Nutzung oder die Missachtung der Vertragsbedingungen entstehen, sind unabhängig der vereinbarten Selbstbeteiligung vom Mieter vollständig zu tragen.

 

6. Pflichten des Mieters

a. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug:
• nur von den im Vertrag genannten Fahrern führen zu lassen,
• verkehrs- und betriebssicher zu behandeln,
• nicht für illegale Zwecke oder Rennen zu nutzen,
• vollgetankt zurückzugeben,
• das Fahrzeug nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss zu führen,
• nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters ins Ausland zu verbringen. Eine grenzüberschreitende Nutzung des Fahrzeugs ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

 

b. Der Mieter meldet Schäden, Unfälle oder Diebstahl unverzüglich dem Vermieter und der zuständigen Behörde.

 

7. Haftung des Mieters

a. Der Mieter haftet vollständig für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die durch nicht vertragsgemäße Nutzung der Mietsache entstehen. Dies betrifft insbesondere: Die Polizei bei einem Unfall nicht hinzuzuziehen oder zu informieren sowie das Führen des Fahrzeuges trotz Fahruntüchtigkeit etwa infolge Alkohol- oder Drogeneinflusses. Des Weiteren haftet der Mieter voll bei grob fahrlässigem Verkehrsverhalten. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden am Fahrzeug oder an Rechtsgütern Dritter, die bei Nutzung des Fahrzeugs durch einen nicht im Mietvertrag genannten Fahrer oder durch unsachgemäße/vertragswidrige Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Die vollständige Haftung gilt ebenso im Falle einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs gem. Nr.3b dieser AGB für sämtliche Schäden, die im Zeitraum der verspäteten Rückgabe entstanden sind.

b. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden am Fahrzeug,
die durch Witterungs- oder Umwelteinflüsse entstehen,
soweit diese in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Betrieb des Fahrzeugs stehen und nicht ausschließlich auf außergewöhnliche Naturereignisse ohne Nutzungsbezug zurückzuführen sind
(z. B. Steinschläge, Glas- oder Scheibenschäden, Reifenschäden, Lackschäden durch Fahrbetrieb).

Soweit eine Regulierung dieser Schäden durch die Fahrzeugversicherung
aufgrund der vereinbarten Selbstbeteiligung ganz oder teilweise nicht erfolgt,
haftet der Mieter für die entstehenden Kosten bis maximal zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung von 5.000 €.

c. Bußgelder, Parkverstöße oder sonstige Ordnungswidrigkeiten während der Mietzeit trägt der Mieter.

d. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

 

8. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

a. Der Zustand des Fahrzeugs wird bei Übergabe und Rückgabe im Protokoll dokumentiert.

b. Schäden, die bei der Rückgabe festgestellt werden und nicht bereits im Übergabeprotokoll festgehalten sind, gelten als während der Mietzeit entstanden.

 

 9. Kündigung

 Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter wesentliche Vertragsbedingungen verletzt (z. B. unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs).

 

10. Haftungsbeschränkung des Vermieters

a. Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

In Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei leichter Fahrlässigkeit.

Bei grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

b. Für technische Defekte oder Ausfälle während der Mietzeit übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, sie sind auf eine Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen. 

 c. Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht,
soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen
oder soweit in diesen AGB, insbesondere in §7 (Haftung des Mieters) und §14 (Sportliches Fahren & unsachgemäße Nutzung),
abweichende oder weitergehende Regelungen zur Haftung des Mieters getroffen sind.

 

11. Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

12. Stornierung / Rücktritt vom Vertrag

a. Der Mieter kann den Mietvertrag vor Mietbeginn stornieren. Die Stornierung muss schriftlich (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) erklärt werden. Es gelten folgende Regelungen:

 

• Bis 7 Tage vor Mietbeginn: Stornierung kostenlos möglich 

• Ab 6 bis 4 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden berechnet 

• Ab 3 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises sind zu zahlen

In Ausnahmefällen (z. B. nachweisbare schwerwiegende Erkrankung, Todesfall im nahen Umfeld, Naturkatastrophe o. ä.) kann der Vermieter nach eigenem Ermessen von den Stornokosten absehen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

b. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitgestaltung (Anmietung eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Termin) handelt.

 

13.GPS-Überwachung

a. Das Mietfahrzeug ist zur Sicherung gegen Diebstahl und zur Überwachung technischer Zustände mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. Die Standortdaten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie bei Verdacht auf vertragswidrige Nutzung (z. B. Überschreitung des Mietzeitraums, Auslandsfahrten ohne Genehmigung, missbräuchliche Nutzung) verwendet. 

b. Der Mieter erklärt sich mit der Nutzung des Ortungssystems zum vorgenannten Zweck einverstanden.

 

14. Sportliches Fahren & Haftung bei unsachgemäßer Nutzung

a. MKS-Fastrent steht für stilvollen Fahrspaß. Eine engagierte Fahrweise im Rahmen der Straßenverkehrsordnung ist zulässig, soweit sie den Zustand und die Sicherheit des Fahrzeugs nicht gefährdet.

b. Nicht erlaubt sind hingegen jegliche Fahrmanöver, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen und eine übermäßige Belastung für Fahrzeugkomponenten darstellen. Dazu zählen insbesondere: Drifts, Burnouts, Launch-Control-Starts, unsachgemäßes Hochdrehen des Motors, übermäßiger Verschleiß durch wiederholte Vollgasstarts oder Rennstreckenbetrieb.

c. Bei Schäden, die durch solche Nutzungen entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich – unabhängig von einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese Fälle gelten als grob fahrlässig und führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.

 

15. Gerichtsstand und Streitbeilegung

a. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann ist.

b. Hinweis auf die Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Der Vermieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

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